der LINBIT Information Technologies GmbH
A. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vereinbarungen, einseitigen Zusagen von LINBIT wie generell sonstigen Rechtshandlungen im Rahmen derartiger Beziehungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, sofern LINBIT der Anwendbarkeit derselben nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
B. Ein Verweis des Vertragspartners auf seine eigenen AGB gilt nicht als Zustimmung von LINBIT zur Anwendbarkeit derselben, möge die selben auch dem Vertragswerk angeschlossen sein und das Vertragswerk unterfertigt werden. Aus dem Fehlen eines Vorbehaltes von LINBIT zur Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kann nicht auf eine Zustimmung geschlossen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners müssen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit von LINBIT unterfertigt werden, wobei diese Firmenmässig unterfertigt von LINBIT direkt auf einer seperaten Ausfertigung der AGB`s des Vertragspartners erfolgen muss.
C. Mündliche Erklärungen, Auskünfte, Empfehlungen, Vereinbarungen oder sonstige Mitteilungen von LINBIT sind nur verbindlich, sofern diese in weiterer Folge schriftlich bestätigt werden. Sie bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die vertretungsbefugten Organe.
A. Sämtliche Angebote von LINBIT erfolgen freibleibend.
B. Der Vertragspartner ist an allfällige Angebote (insbesondere Bestellungen oder Aufträge) 30 Kalendertage gebunden. Bestellungen werden mündlich, telefonisch und schriftlich (Post, Fax, etc.) entgegengenommen. Eine Bestellung oder ein Auftrag gilt dann als angenommen, wenn dieser von LINBIT schriftlich bestätigt wurde.
C. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
D. LINBIT ist berechtigt, den Leistungsumfang zu verändern. Änderungen des Leistungsumfanges werden dem Kunden schriftlich, per Telefax, mittels E-Mail oder auf sonstige technische Weise mitgeteilt. Erlangen mit dieser Mitteilung Ihre Wirksamkeit.
A. Die Leistungsentgelte und Preise (vereinfachend gemeinsam "Preise") von LINBIT ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Verrechnung erfolgt je nach Vereinbarung, spätestens aber ab dem Tage der Bereitstellung der Leistungen durch LINBIT. Die Beträge sind sofort ohne Abzug und ohne Spesen für LINBIT zur Zahlung fällig. Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Wartungsverträge) erfolgt die Verrechnung monatlich im voraus. Alle von LINBIT genannten Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vermerkt wird, in Euro und exklusive Versandkosten (z.B. für Transport und Versicherung) und Umsatzsteuer.
B. LINBIT ist jederzeit berechtigt, die Preise mit zukünftiger Wirkung zu verändern. Diese Preisänderungen werden dem Vertragspartner schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats erlangen diese Änderungen Gültigkeit. Dem Vertragspartner steht bei Preisänderungen, die 15% über einer Inflationsanpassung liegen, ein außerordentliches Kündigungsrecht binnen Monatsfrist ab Verständigung von der Preisänderung zu.
C. Die vom Vertragspartner an LINBIT zu leistenden Zahlungen (insbesondere bei einem Dauerschuldverhältnis) können mittels Lastschrift aufgrund einer (gesonderten) Einzugsermächtigung von dem Konto des Vertragspartners durch LINBIT angefordert werden.
D. Bei Weigerung der kontoführenden Stelle, die Lastschrift einzulösen oder einem aus sonstigem Grunde dem Vertragspartner zuzurechnenden Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem 3-Monats-Euribor verrechnet. Der Vertragspartner ist weiteres verpflichtet, durch den Zahlungsverzug oder die Geltendmachung entstehende Kosten wie z.B. Mahnspesen, Inkassospesen und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
E. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist LINBIT - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, Leistungen und Lieferungen unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen verfallen in diesem Fall. LINBIT erhält vom Vertragspartner eine nicht minderbare verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Gesamtauftragswertes (brutto) oder bei Dauerschuldverhältnissen von sechs Monatsentgelten. Bei Mischformen ist sinngemäß vorzugehen. Die Geltendmachung einer darüber hinausgehenden Schadenersatzes bleibt unberührt.
F. Gegen Forderungen von LINBIT kann durch den Vertragspartner nicht aufgerechnet werden, es sei denn die Forderung ist gerichtlich rechtskräftig festgestellt. Jede Zession allfälliger Forderungen gegen LINBIT durch den Vertragspartner ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von LINBIT gültig und wirksam.
G. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an körperlichen Gegenständen (so auch Handbücher, Datenträger oder Hardware) geht erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen von LINBIT gegenüber dem Vertragspartner auf Letztgenannten über. Sollte der Vertragspartner die Annahme der Ware verweigern (das Nichtbezahlen innerhalb der vereinbarten Frist gilt als Annahmeverweigerung), so ist LINBIT berechtigt, dem Vertragspartner die angefallenen Transportkosten sowie den Wertverlust der Ware in Rechnung stellen. Sollte die Ware anderweitig unverkäuflich sein, oder aber nur zu einem geringeren Preis, so wird LINBIT dem Vertragspartner den vollständigen Auftragswert abzüglich des Verkaufserlöses in Rechnung stellen. Das geistige Eigentum (Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, sonstige Schutz- oder Nutzungsrechte etc.) verbleibt - soweit im einzelnen nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird - stets bei LINBIT.
H. LINBIT ist berechtigt, die Preise einzelner Vertragsposten (z.B. bei Hardware) den Tagespreisen anzupassen, ohne den Vertragspartner vorab darüber zu informieren, solange sich dadurch die gesamte Rechnungssumme um nicht mehr als 5 Prozent erhöht. Ebenso können einzelne Komponenten durch gleichwertige Komponenten des selben oder eines anderen Herstellers ersetzt werden, ohne dass der Vertragspartner darüber informiert werden muss. Alle gelieferten Komponenten sind entweder neu oder neuwertig. Sollten in einem Gerät gebrauchte Komponenten verwendet werden, so wird LINBIT ausdrücklich auf diesen Sachverhalt hinweisen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, wegen geringfügig unvollständiger Lieferung oder leichter Mängel, Zahlungen zurückzubehalten.
I. Soweit dem Vertragspartner Rechte eingeräumt werden, sind diese - soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - nicht übertragbar und nicht ausschließlich. Insbesondere ist der Vertragspartner nicht berechtigt, das Produkt oder Teile desselben ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von LINBIT entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, verleihen, verleasen, veräußern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen.
A. Die angegebenen Liefer- bzw. Fertigstellungstermine sind keine Festtermine. Teillieferungen sind zulässig. Wird ein Liefertermin um mehr als 30 Kalendertage überschritten und ist danach eine vom Auftraggeber zu setzende angemessene Nachfrist von mindestens weiteren 30 Kalendertagen verstrichen, so kann der Vertragspartner mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten. Die Nichterbringung eines nicht maßgeblichen Teiles räumt nicht das Recht auf Vertragsrücktritt ein
B. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Streik, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen entbinden LINBIT für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistungserbringung.
C. Beanstandungen aus sichtbaren Transportschäden an der Verpackung sind vom Lieferanten (Postbediensteter, Bote, etc.) bestätigen zu lassen und unverzüglich LINBIT telefonisch oder per Fax bekannt zugeben. Versteckte Transportschäden (die äußerlich nicht erkennbar) sind LINBIT binnen eines Werktages bekannt zugeben. Die beschädigte Ware ist an LINBIT zwecks Reparatur oder Garantieaustausch spesenfrei zu retournieren. Die Neuauslieferung der reparierten bzw. umgetauschten Ware durch LINBIT erfolgt für den Vertragspartner spesenfrei.
D. Kosten und Risiko des Transports gehen zu Lasten des Vertragspartners. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung wird LINBIT alle Herstellergarantien zur Gänze den Vertragspartner weitergeben. Sollte der Hersteller die Garantieleistung verweigern, so werden alle vom Hersteller in Rechnung gestellten Kosten ohne Aufschlag an den Vertragspartner weiterverrechnet. LINBIT übernimmt keine Kosten, die dem Vertragspartner durch Selbstreparatur der gelieferten Ware (ebenfalls bei Software) oder Reparatur durch Dritte entstehen sowie Wiedergutmachung von Schäden, die dadurch entstehen können oder entstanden sind.
E. LINBIT übernimmt keine Haftung für direkten oder indirekten Schäden, die durch gelieferte Produkte von LINBIT entstanden sind, so weit dies nicht durch die jeweilige Gesetzeslage ausgeschlossen ist.
A. Soweit es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt und nichts anderes vereinbart wird, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Ende eines jeden Kalenderjahres aufgekündigt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
B. Aus wichtigem Grunde kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern jederzeit aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn ein Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist nicht nachkommt oder die Leistungserbringung durch unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Streik, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen oder Einwirkungen Dritter, die mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abgewehrt werden können, unmöglich wird.
C. LINBIT ist insbesondere berechtigt, seine Leistungen unter Aufrechterhaltung seiner Rechte aus dem Vertrag zurückzuhalten, wenn der Geschäftspartner Wartungen durch LINBIT nicht zulässt; das Produkt missbräuchlich verwendet oder Störungen verursacht; sonstige Handlungen setzt, die der Geschäftspolitik von LINBIT entgegenstehen.
D. Bei Beendigung des Vertrages werden vom Vertragspartner übergebene Datenbestände (mit Ausnahme solcher zur Dokumentation und Nachvollziehung der Geschäftsbeziehung), insbesondere EDV-technisch vom Vertragspartner abgelegte Inhalte, gelöscht. Von LINBIT lizenzierte Softwareteile bzw. Programme oder Programmpakete sind zurückzustellen. Bei einer Auflösung durch LINBIT gem. 5. (B) gilt 3. (E) sinngemäß.
E. LINBIT ist berechtigt, soweit der Verdacht eines Verstoßes gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, die Einhaltung dieser Bestimmungen durch eine zur Verschwiegenheit verpflichtete Person überprüfen zu lassen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dieser Person Zugang zu allen Betriebsräumlichkeiten und EDV-Systemen zu verschaffen. Stellt sich der Verdacht als unbegründet heraus, trägt LINBIT die Kosten der Überprüfung.
A. LINBIT ist berechtigt aber nicht verpflichtet, alle vom Geschäftspartner übermittelten Daten, insbesondere von diesem im zur Verfügung gestellten Webspace abgelegte, zu überprüfen, eine Entgegennahme, ein Ablegen, eine Verarbeitung, eine Weiterleitung etc. zu verweigern und die Daten zu löschen. Ebenso behält sich LINBIT das Recht vor, allfällige von Dritten (beispielsweise Geschäftspartnern des Vertragspartners, Interessenten etc.) abgelegte Daten zu löschen, eine Weiterleitung oder eine Be- oder Verarbeitung zu verweigern. Jede Haftung von LINBIT für allfällige Datenverluste ist ausgeschlossen.
B. Zur Verrechnung, zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung des technischen Standards, zum Schutz der eigenen Rechner und zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit des Verhaltens ist LINBIT darüber hinaus berechtigt, in die abgelegten oder sonst übermittelten Daten Einsicht zu nehmen, das Zugriffsverhalten zu dokumentieren. Der Vertragspartner stimmt der Datenverarbeitung und -anwendung seiner Daten zu. Ein Widerruf dieser Zustimmung für die Zukunft ist jederzeit möglich. Bei Widerruf der Zustimmung werden allfällige Zugänge gesperrt und enden Nutzungsrechte unverzüglich. LINBIT behält (insbesondere auch im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen) seine vollständigen Entgeltansprüche bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin.
C. LINBIT ergreift alle technisch zweckmäßigen und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen, um die bei LINBIT gespeicherten Daten gegen unberechtigten Zugriff zu schützen. LINBIT ist jedoch nicht dafür haftbar, falls jemand sich widerrechtlich Zugang verschafft.
D. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und auf die Beachtung derselben durch seiner Sphäre zuzurechnende Personen (Geschäftskunden, User seiner Webpage, etc.) zu achten. Soweit datenschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sind, wird er diese selbständig einholen. Er hält LINBIT diesbezüglich schad- und klaglos.
E. Jede Haftung von LINBIT aus oder im Zusammenhang mit widerrechtlichen Eingriffen, der Verbreitung von Viren oder sonstigen Schädigungen aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der von LINBIT eingeräumten Zugangsmöglichkeiten und Leistungen ebenso wie aus einer Löschung von Daten etc (6. Abs. A) ist ausgeschlossen.
A. Wenn nicht anders vereinbart und von beiden Seiten rechtskräftig unterzeichnet unterliegt von der LINBIT erstellte Software den Bestimmungen den österreichischen Urheberrechtsbestimmungen, und wird unter den Lizenzvereinbarungen der GPL bzw. LGPL weitergegeben
B. LINBIT ist zur Kontrolle sämtlicher Inhalte der angebotenen Web-Seiten berechtigt aber nicht verpflichtet. Sofern die Inhalte der Seiten der Geschäftspolitik von LINBIT sowie allgemeingültigen Maßstäben von Ethik und Moral widersprechen, ist LINBIT berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Inhalte zu löschen. Dies gilt auch bei einem Verstoß gegen Gesetze, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit und einer Gefährdung der Sittlichkeit. Der durch diese Löschung entstehende Aufwand und die damit verbundenen Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.
C. Technische Störungen, die durch den Vertragspartner verursacht werden, können auf Kosten des Vertragspartners behoben werden.
D. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine mißbräuchliche Verwendung der Dienste zu unterlassen und zu unterbinden. Insbesondere jede Tätigkeit, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährden, oder die gegen Gesetze verstößt, ist untersagt.
E. Der Vertragspartner ist verpflichtet, geschäftsunfähigen Personen den Zugang zu den jeweiligen Inhalten des zur Verfügung gestellten Webspace nicht oder nur unter Aufsicht der jeweiligen gesetzlichen Vertreter zu gewähren. Eine unbefugte Nutzung des Inhaltes durch Dritte hat durch angemessene Maßnahmen unterbunden zu werden.
F. Hinsichtlich aller Ansprüche, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Vertragspartner ergeben, ist LINBIT schad- und klaglos zu halten.
A. LINBIT stellt seine Leistungen nach dem jeweiligen wirtschaftlich sinnvollen Stand der Technik zur Verfügung. Aufgrund der Eigenart der IT-Branche ist eine ständige und fehlerfreie Verfügbarkeit der Leistungen nicht immer möglich. Bei bloß vorübergehender Leistungsstörungen bis zu einer Dauer von 72 Stunden ab schriftlicher Verständigung von LINBIT durch den Geschäftspartner besteht kein Anspruch des Vertragspartners welcher Art auch immer. Bei länger als 72 Stunden andauernden Leistungsstörungen werden die Ausfallszeiten in Form von Entgeltgutschriften abgegolten, die maximal die Höhe eines Quartalsentgeltes erreichen können. Im Falle von Leistungsstörungen infolge schadhafter oder fehlerhafter Hard- oder Software, die nicht von LINBIT stammt, ist jede Verantwortung durch LINBIT ausgeschlossen. Jeder Anspruch des Vertragspartners oder Dritter, insbesondere auf Gewährleistung oder Haftung, die über die genannten Entgeltgutschriften hinausgehen, ist ausgeschlossen. Insbesondere findet keine Haftung von LINBIT für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen statt. Jede Haftung für Folgeschäden ist gleichfalls ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat LINBIT hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.
B. Die Beweislast für einen Verstoß von LINBIT trifft den Vertragspartner. Eine allfällige Haftung - soweit sie im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich übernommen wurde - tritt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von LINBIT ein. Allfällige Ansprüche durch den Vertragspartner sind innerhalb von sechs Monaten (unabhängig von Kenntnis von Schaden und Schädiger) geltend zu machen.
C. Soweit ein Mangel auftritt, der nicht (etwa aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung) durch obige Entgeltgutschriften abgegolten wird, kann LINBIT den Mangel nach Wahl durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist beheben. Wandlung und Preisminderung durch den Vertragspartner sind ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse nach 8. Abs. A gelten jedenfalls.
D. Eine Haftung von LINBIT für Inhalte, Datenbestände, wie überhaupt jedes Verhalten, das aus oder im Zusammenhang mit Daten, Informationen, etc. gesetzt wird, ist ausgeschlossen
A. Zustellungen durch LINBIT an den Vertragspartner gelten als zugegangen, sofern sie an die jeweils zuletzt schriftlich bekanntgegebene Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse oder technisch ähnliche Vorrichtung gerichtet wurden. Die rechtzeitige Postaufgabe wahrt die Frist.
A. Wird über das Vermögen des Vertragspartner ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines derartigen oder ähnlichen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, erfolgt bei Dauerschuldverhältnissen eine sofortige Auflösung des Vertragsverhältnisses. Jedenfalls ist LINBIT berechtigt, eine Vertragsstrafe gemäß Punkt 3. Abs. E dieser AGB zu verrechnen. Sämtliche Forderungen von LINBIT werden unverzüglich fällig. Ein Anspruch des Vertragspartners oder des Masseverwalters auf Erbringung weiterer Leistungen durch LINBIT erlischt. Selbiges gilt im Fall der Einleitung eines Reorganisationsverfahrens oder sonstiger ähnlicher insolvenzrechtlicher Schritte.
A. Der Vertragspartner erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, durch LINBIT in das öffentlich zugängliche Benutzerverzeichnis aufgenommen, sowie als Referenzkunde der LINBIT genannt zu werden.
B. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen schriftlich erfolgen.
C. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt eine dieser Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.
D. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen materiellem österreichischem Recht. Selbiges gilt für jede von LINBIT abgeschlossene Vereinbarung oder Erklärung, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich das Gegenteil vereinbart wurde. Ausgenommen von dieser Geltungsvereinbarung sind allfällige Verweisungsnormen des österreichischen Rechts auf ausländisches Recht ebenso wie das UN-Kaufrecht; diese kommen nicht zur Anwendung.
E. Für sämtliche Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ebenso wie ihrem Zustandekommen oder ihrer Wirksamkeit, insbesondere auch der Wirksamkeit und dem Zustandekommen dieser Gerichtstandsvereinbarung vereinbaren die Vertragsparteien, sofern diese in Österreich, Deutschland oder Schweiz, sind die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Wien Stadt.
E 1. Für Vertragsparteien sofern diese nicht aus den genannten Ländern Österreich, Deutschland oder Schweiz kommen gilt folgende Schiedsgerichtsklausel als vereinbart:
Alle aus oder in Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Schiedsort ist Wien und es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch.
F. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Wien.
G. Der Vertragspartner erklärt, Unternehmer im Sinne des KSchG zu sein. Er haftet gegenüber LINBIT für die Unrichtigkeit dieser Angabe. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Zutun des Vertragspartners oder seiner Sphäre zuzurechnenden Personen einem Vertragsverhältnis mit einem Konsumenten zugrunde gelegt werden, gelten die Regelungen nur nach Maßgabe des KSchG.
H. Soweit zulässig, gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der diesen zugrundeliegenden Vertragsbestimmungen auf Rechtsnachfolger über. Jede Rechtsnachfolge von Seiten des Vertragspartners bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von LINBIT.
I. Einige Produkte können einer Wiederausfuhrbeschränkungen unterliegen. Diese werden von LINBIT nicht explizit vermerkt. Falls der Vertragspartner plant, von LINBIT erworbene Produkte zu exportieren, so hat sich der Vertragspartner vor Vertragsabschluß diesbezüglich mit LINBIT ins Einvernehmen zu setzen.
J. Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der diesen zugrundeliegenden Vertragsvereinbarung gelten für mehrere Vertragspartner zur ungeteilten Hand, wobei nach Wahl von LINBIT die Inanspruchnahme aller oder einzelner erfolgen kann.
K. Anbei die Original GNU General Public License in Englisch. Eine Deutsche Übersetzung der GNU General Public License finden Sie zum Beispiel unter www.suse.de/de/support/gpl/ . Es handelt sich jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte Übersetzung.